Was bedeutet "Schmerz-therapie"?

Die Behandlung chronischer Schmerzen kann schwierig und langwierig sein. Gemeinsam versuchen wir, die Ursachen wie auch die Bedeutung des Schmerzes und seine Zusammenhänge zu ergründen, um so ganz individuelle Maßnahmen für Sie herauszuarbeiten.

Basis dafür ist Offenheit und Ehrlichkeit, der „Blick hinter die Fassade“. Denn nur so ist es möglich, die Situation ganzheitlich zu erkennen und mit der Zeit annehmen zu können. Dazu gehört auch die Bereitschaft, sich selbstverantwortlich für das Erreichen gemeinsam vereinbarter Ziele einzusetzen. 

Unser Ziel ist es, gemeinsam einen Weg zu finden, wie Sie hilfreich mit dem Schmerz umzugehen und künftig mit deutlich weniger Beeinträchtigungen und einer verbesserten Lebensqualität leben können.

Um unseren Patienten einen größtmöglichen Therapieerfolg zu ermöglichen, basieren unsere Therapien auf folgenden Grundsätzen: 

Unsere Therapiegrundsätze:

Ganzheitlichkeit

 

Schmerzen haben niemals nur eine einzige Ursache. Jeder Schmerz, gleich ob akut oder chronisch, hat immer schmerzverstärkende oder schmerzlindernde Einflussfaktoren aus den Bereichen Körper, Seele und soziales Umfeld. Schmerztherapeuten sprechen daher vom sogenannten bio-psycho-sozialen Modell der Schmerzaufrechterhaltung. 
 Entsprechend vielfältig müssen Diagnostik und Therapie gestaltet werden. Dabei kommen häufig auch Themen zur Sprache, die auf den ersten Blick keine Verbindung zu den Schmerzen haben. Bitte vertrauen Sie uns, daß wir nur Themen ansprechen, bei denen wir einen Bezug zu Ihrer Schmerzerkrankung vermuten. Falls Sie auf einzelne Fragen nicht antworten möchten, nehmen wir darauf natürlich Rücksicht. 

Nachhaltigkeit

Methoden, die nur kurzfristig helfen, sind selten zielführend.
Nur eine nachhaltige Schmerztherapie kann zu einer anhaltenden Linderung führen. 

Eigeninitiative und Selbstwirksamkeit

 

Bei den meisten Schmerzerkrankungen gibt es nur einen Menschen, der den Patienten heilen kann: er selbst. Nur über Eigeninitiative, nur mit Fleiss und Durchhaltevermögen läßt sich z.B. eine Stärkung der Muskulatur erreichen. 

Sinnhaftigkeit

Wir bieten Ihnen ausschließlich Therapien an, von deren Wirksamkeit und Sinnhaftigkeit wir selbst überzeugt sind. Leider entspricht das nicht immer den Vorstellungen der gesetzlichen Krankenversicherungen, d.h. viele sinnvolle und wirksame Therapien werden nicht von den Krankenkassen übernommen. 
 

Unsere Mitarbeiterinnen erklären Ihnen gerne, welche Kosten im Einzelfall auf sie zukommen. 

Einige unserer Methoden:

Gespräche

Das ärztliche Gespräch ist die Grundlage jeder ärztlichen Therapie. Wir sind immer um ein gutes und vertrauensvolles Arzt-Patienten-Verhältnis bemüht. 

 Falls Sie Fragen zu Diagnostik und Therapieoptionen haben, sprechen Sie uns gerne an 

Medikamente

Medikamentöse Schmerztherapie ist keine nachhaltige Therapie, kann aber in vielen Fällen die Zeit bis zur Wirksamkeit anderer Therapien erleichtern. 

Physiotherapie

Leider sind die Verordnungsmöglichkeiten für Physiotherapien durch die Krankenkassen sehr eingeschränkt worden. Daher können wir nur in seltenen Einzelfällen Physiotherapie rezeptieren. Eine Verordnung von Physiotherapie auf Kosten des Patienten ist jederzeit möglich 

Eigenübungen

 Eigeninitiative ist eine der Grundlagen unserer Therapien. Daher gehört es in vielen Fällen selbst-verständlich dazu, dass die Patienten täglich Übungen z.B. zur Dehnung oder Stärkung von betroffenen Muskeln durchführen. Gleichzeitig verkürzt sich so der Zeitraum bis zur Linderung der Beschwerden. 
Und: Eigenübungen sind kostenlos! 

Biofeedback 

Biofeedback ist ein schulmedizinisches Verfahren, bei dem mit Hilfe eines Computers die elektrischen Impulse der Muskeln graphisch sichtbar gemacht werden. Hierdurch lernen die Patienten, Muskeln und Muskelpartien gezielt zu entspannen und dadurch ihre Schmerzen aktiv selbst zu behandeln.
 Unsere Mitarbeiterinnen beraten Sie gerne bezüglich der Kosten. 

Entspannungsverfahren

Innere und äußere (muskuläre) Anspannung verstärken sich gegenseitig. Daher haben beide Vorgänge häufig einen großen Anteil an der Schmerzaufrechterhaltung. Bei Problemen mit der Entspannungs-fähigkeit können Techniken helfen, innere und äußere Gelassenheit zu erlangen. Diese Techniken nennt man Entspannungsverfahren. Welches Verfahren für Sie sinnvoll ist, erklärt Ihnen gerne Ihr behandelnder Arzt. 

Achtsamkeit

Stress und Überlastung können Schmerzen wesentlich verstärken. Zusätzlich führen Sie zu verstärkter innerer und äußerer Anspannung. Achtsamkeitstraining oder MBSR ist ein Programm zur Stressbewältigung durch gezielte Lenkung von Aufmerksamkeit und durch Entwicklung, Einübung und Stabilisierung erweiterter Achtsamkeit auf die eigenen Gefühle und Bedürfnisse. 

Unsere Mitarbeiterinnen beraten Sie gerne bezüglich der Kosten. 

Psychotherapie 

So wie wir bei manchem körperlichen Problem zum Physiotherapeuten gehen, müssen wir uns bei seelischen Problemen manchmal professionelle Hilfe bei einem Psycho-therapeuten holen. Hierzu arbeiten wir mit allen Psycho-therapeuten im Münsterland zusammen. Allerdings dürfen wir keine Psychotherapietermine vermitteln. Hier kann Ihnen die Terminhotline der KV unter 116117 weiterhelfen. 

Ein paar Worte zu:

Morphium

Opiate sind starke Schmerzmittel. Zu ihnen gehört auch das bekannte Morphium. Die Wirkstoffe unterscheiden sich in ihrer Wirkstärke, es gibt mildere Substanzen wie z.B. Tilidin und Tramadol und stärkere Substanzen wie z.B. Oxycodon, Hydromorphon und Fentanyl. 

 Die meisten Opiate fallen unter das Betäubungsmittelgesetz. Ihre Verordnung ist an bestimmte Voraussetzungen gekoppelt. Grundsätzlich kann jeder Arzt Betäubungsmittel verordnen. 

 Neu in unsere Praxis aufgenommene Patienten benötigen, wenn wir eine bestehende Opiattherapie fortsetzen sollen, einen Nachweis, dass sie aktuell Opiate einnehmen. Dies kann z.B. ein aktueller Entlassungsbericht oder ein aktueller Medikamentenplan sein. Wir behalten uns vor, zu Ihrem Schutz eine Opiatverordnung abzulehnen. 

 Für Bestandspatienten, die aktuell Opiate erhalten, oder bei denen wir uns entscheiden, dass eine Opiattherapie begonnen werden soll, erhalten die Opiatverordnungen natürlich von uns. 

Ein paar Worte zu:

Cannabis

Cannabisprodukte, genauer aus Medizinalhanf hergestellte Medikamente, unterliegen einer besonderen Zulassung. Grundsätzlich kann jeder Arzt Cannabis verordnen. Die Verordnung unterliegt nicht nur den Regularien des Betäubungsmittelgesetzes. Zusätzlich besteht nur eine politische gewollte, aber medizinisch-wissenschaftlich nicht gestützte, vorläufige Zulassung. Hinzu kommt, dass die wissenschaftliche Datenlage äußerst eingeschränkt ist. Das bedeutet, dass für viele Erkrankungen, insbesondere für viele Arten von Schmerzen, die Wirkung nicht wissenschaftlich nachgewiesen ist. 

 Zur Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen ist ein gesonderter Antrag notwendig. Dieser Antrag ist nur in speziellen Fällen erfolgversprechend. Da die Stellung dieses Antrages für uns ein sehr zeitaufwendiger Vorgang ist, der nicht angemessen vergütet wird, macht eine Antragstellung nur in den seltenen erfolgversprechenden Fällen Sinn. 
Cannabis ist nicht indiziert bei: funktionellen Rückenschmerzen, Depressionen, ADHS, Arthroseschmerzen, Nackenschmerzen, Ganzkörperschmerzen u.v.m.

Ein paar Worte zu:

Rente und Schmerzen

Wenn Sie beabsichtigen, einen Rentenantrag zu stellen (EU-Rente, BU-Rente) oder sich bereits in einem laufenden Verfahren befinden, sollten Sie zur Vermeidung unnötigen Ärgers folgende Informationen in Ihrer Strategie verarbeiten: 

   

Punkt 1: Wir sind nur dann berechtigt, Auskünfte an anfragende Behörden zu erteilen, wenn uns eine schriftliche Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht vorliegt. Zur Abgabe einer solchen Erklärung sind Sie andererseits verpflichtet. Denn bei der Rentenantragstellung müssen Sie Ihren Antrag mit einer Schweigepflichts-Entbindungserklärung versehen. Anderenfalls erfolgt keine Bearbeitung. Sobald wir aber um Stellungnahmen gebeten werden, müssen wir wie Zeugen im Gerichtssaal wahrheitsgemäß Auskunft erteilen und diese muß einer Prüfung standhalten. Gefälligkeiten sind also nicht möglich. Wir erteilen entsprechend Auskünfte auf Gutachterniveau. 

   

Punkt 2: Schmerztherapie hat eine möglichst vollständige Wiederherstellung bzw. Sicherung sozialer Funktionsfähigkeit zum Ziel. Dazu gehört die Ausübung eines Berufes. Auch Gerichte und Rentenversicherer wissen davon. Folge: das Verfahren verlangsamt sich, sobald eine Schmerztherapie begonnen wird, weil davon auszugehen ist, daß in irgendeiner Form gewinnbringende Arbeit wieder möglich sein wird. Bearbeitungszeiträume von bis zu vier Jahren sind keine Seltenheit. Auf Rückfrage sind wir gezwungen, diesen Sachverhalt gegenüber den Sozialversicherungen und Sozialgerichten zu bestätigen, was nicht unbedingt im Interesse des Rentenantragstellers ist. 

   

Punkt 3: Schmerz ist als Berentungsgrund nicht anerkannt, selbst wenn eine Behandlung mit hochpotenten Medikamenten deshalb erforderlich ist. Viele Antragsteller gehen davon aus, daß die Einnahme von zentralwirksamen Medikamenten und die Notwendigkeit regelmäßiger schmerztherapeutischer Betreuung gewinnbringende Arbeit ausschließt. Diese Einschätzung wird weder durch wissenschaftliche Forschung gedeckt noch durch unsere Erfahrung bestätigt. Auf Rückfrage sind wir gezwungen, entsprechende Auskünfte an die Behörden zu erteilen. 

   

Punkt 4: Mit jeder noch so geringen Verbesserung des Leistungsbildes sinken Ihre Berentungsaussichten. Da der Schmerztherapeut weiß, daß sein Patient das auch weiß, erschwert sich die Therapie im Falle eines Stillstandes oder ausbleibenden Erfolges, weil nicht sicher ist, ob die Rückmeldungen des Patienten möglicherweise der Erringung sozialer Vorteile dienen. Ein vertrauensvolles Arbeitsbündnis ist nur schwer zu realisieren. 

   

Punkt 5: Als Schmerztherapeut macht man im Laufe der Jahrzehnte die Erfahrung, daß bei gleichzeitig bestehender Rentenproblematik zuweilen die Dokumentation einer scheinbaren „Unbehandelbarkeit“ so deutlich im Vordergrund steht, daß für Therapie kaum mehr Platz ist. Der Therapeut sieht sich mißbraucht. 

   

Punkt 6: der Umgang mit den Rentenproblemen (sowohl als Gutachter als auch als Behandler) zeigt, daß sich sehr oft durch Gewährung einer Rente weder Lebenszufriedenheit noch -qualität in der vom Antragsteller erhofften Weise verbessern. Die tatsächlichen Probleme waren ganz anderer Natur. Dann ist aber alles gelaufen, nichts mehr zu retten. Es ist Aufgabe des Schmerztherapeuten, solche Mechanismen zu entdecken und gemeinsam mit dem Patienten zu bekämpfen. 

   

Fazit: wenn Sie einen Rentenantrag gestellt haben oder stellen möchten, sollten Sie sich über die Konsequenzen klar sein, die eine Schmerztherapie in Bezug darauf hat. Die Berentungsaussichten sinken deutlich. Wir raten von einer fachärztlichen Schmerztherapie ab, weil die sozialen Rahmenbedingungen einen Heilerfolg weitgehend ausschließen.